Strahlenschutz
bei der ultrakurzpuls-basierten Materialbearbeitung an offenen Anlagen/Aufbauten
Die Materialbearbeitung mittels ultrakurzen Laserpulsen ist mittlerweile ein wichtiger Industriezweig in Deutschland. Die gesamte Wertschöpfungskette von Laserquellen und Komponenten über Anlagenhersteller bis zum Anwender in Automotive, Maschinenbau oder gar Medizin ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Nicht nur deshalb spielt die Forschung an Prozessen zur Materialbearbeitung auch in der Wissenschaft eine wichtige Rolle. Es werden hierbei typischerweise zwei Anlagenkategorien unterschieden. Geschlossene Anlagen, die üblicherweise für Produktion, aber auch für Forschung und Entwicklung eingesetzt werden, und offene Anlagen für die Forschung, die oftmals an Universitätsinstituten von studentischen oder wissenschaftlichen Kräften eigenständig aufgebaut wurden.
Fachkunde im Strahlenschutz
beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen
Zunehmend finden die gepulsten und ultrakurz-gepulsten Laserquellen Einzug in die industrielle Produktion. Zum Beispiel beim Gravieren, Bohren oder Abtragen ist der Einsatz von Laserstrahlung in Maschinen zur Mikromaterialverarbeitung verbreitet. Dabei kann durch Wechselwirkungen mit dem Material ionisierende Strahlung entstehen. Daher unterliegen, unter bestimmten Voraussetzungen, die UKP-Laser dem Strahlenschutzrecht und werden begrifflich als "Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung " eingestuft. Für einen sach- und sicherheitsgerechten Umgang mit den Anlagen ist es wichtig, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen sowie einen Strahlenschutzbeauftragten im Unternehmen/ der Forschungseinrichtung einzurichten. Unten genannte Lehrgänge sind hierfür geeignet und anerkannt.